
Zur Zeit haben wir leider keine Parzellen im Angebot.
Freie Parzellen
Aktuell haben wir keine freie Parzellen.
Alle Informationen zu unseren Gärten finden Sie auf dieser Seite. Wir bitte diese vor einer Bewerbung zu beachten.
Vergabe erfolgt ausschließlich über den Vorstand
Unsere Kleingartenanlage umfasst zur Zeit 61 Gärten, die eine Größe von 300 bis 320 qm haben. Die Laubengröße beträgt 18 oder 24 qm.
Alle Parzellen sind an das Stadtwasser angeschlossen. Die Parzellen verfügen über einen Stromanschluss, um deren Anmeldung den sich die Parzelleninhaber selbst kümmern.
Die Kleingartenanlage ist nicht an die Kanalisation angeschlossen, so dass anfallende Abwässer über sogenannte abflusslose Sammelgruben entsorgt werden müssen oder eine andere geeignete Methode gewählt werden muss.
Leider ist der Boden unserer Gärten mit Schadstoffen belastet, weshalb Gemüse im Hochbeet angebaut werden sollte.
Wichtige Informationen
Wenn Sie Interesse an einer Parzelle haben, geben wir an dieser Stelle zur Kenntnis, dass sowohl die Satzung des Vereins, als auch die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes einzuhalten sind.

Den Kleingarten können Sie so gestalten wie es Ihnen gefällt, vorausgesetzt alle (hier Auszugsweise) grundlegenden Regeln werden eingehalten.
- ein Drittel kleingärtnerische Nutzfläche (Obst-, Beerengehölze, Gemüsepflanzen)
Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten, Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen; Obstbäume, Beerensträucher, Nutzpflanzen für die Tierwelt; Frühbeete, Kompostanlagen, Gewächshäuser. - ein Drittel bauliche Nutzung (Laube, Wege)
Lauben dürfen einschließlich Abort, Geräteraum und überdachtem Laubenvorplatz 24 m² Grundfläche nicht überschreiten. Anbauten (z.B. Aborte, geschlossene Veranden, überdachte Sitzplätze, Schuppen) sind unzulässig. Zusätzlich zu der bebauten Grundfläche von max. 24 m² dürfen höchstens 6% (z.B. für Wege und Terrassen) der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt werden. - ein Drittel Erholungsnutzung (Rasen, Blumenbeete)
Niedrige und halbhohe Ziergehölze mit einer max. Wuchshöhe von 2,50 m sind zulässig.
Kosten
Einmalige Kosten:
- Übernahme der Parzelle mit Haus und Pflanzen nach Schätzung des BDK 0 – 4000€ (variiiert je nach Grundstück)
- Strom: Der Pächter übernimmt die Stromleitung von dem Vorgänger und bekommen diese Pauschale beim Pächterwechsel wieder zurück 1000€
- Aufnahmegebühr an den BDK (15 % der Abschätzung) min. 450 €
- Vereinsgebühr Einschreibung 25€
- Vereinshaus 100€
Monatliche Kosten:
- Strom muss durch den Pächter abgeschlossen werden 17 – 40 € monatlich
Jährliche Kosten:
- Pachtgebühr, Verein, mit Müllgebühr und Wasser ca. 600€ im Jahr
- Laubenversicherung muss durch den Pächter abgeschlossen werden ca. 80€
= Kosten im ersten Jahr min. 2500 €
Bewerbung
Haben Sie Interesse an einem Garten in unserer Kolonie, so bewerben Sie sich bitte per E-Mail unter: bewerbung@kolonie-flora.de
