Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund, wir laden Sie herzlichst zu der am Sonntag, den 07.06.2026 um 11.00 Uhr, in unserem Vereinshaus stattfindenden Jahreshauptversammlung ein.
Der Landesverband informiert, dass Berliner Kleingärten geschützt sind, solange alle sich alle Parzellen im vertragsgerechten Zustand befinden.
Zitat: „Das bedeutet, dass Vorhandensein einer kleingärtnerischen Bewirtschaftung auf mindestens 1/3 der Parzellenfläche, also den ausreichenden Anbau von Obst und Gemüse, keine vertragswidrigen Baulichkeiten auf der Parzelle und die Einhaltung der vertraglich zulässigen Heckenhöhe von 1,25 m.“